Das bisherige Verfahren zur Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung wird auch für das kommende Ausbildungsjahr fortgesetzt und findet gemäß § 82a SGB XI i.V.m. § 21 Thüringer Pflegehelfergesetz Anwendung für Pflegehelferausbildungen sowie für Umschüler.
In der Berechnung der zugrundeliegenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Personalnebenkosten erfolgt eine pauschale Anpassung auf 22,03 %. Die angepassten Antragsunterlagen können unter den folgenden Links abgerufen werden:
Ambulant:
https://www.aok.de/gp/ambulante-pflege/sgb-xi/ausbildungsverguetung
oder
https://www.vdek.com/LVen/THG/Vertragspartner/pflege-1/ambulante-pflege.html
Stationär und teilstationär:
https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/vollstationaere-pflege
https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/teilstationaere-pflege
oder
https://www.vdek.com/LVen/THG/Vertragspartner/pflege-1/stationaere-pflege.html
Bitte beachten Sie, dass für das Ausbildungsjahr 2025/2026 unterjährige Meldungen erforderlich sind. Spätester zwingend einzuhaltender Abgabetermin ist der 31.07.2025.
Die PSK Beschlüsse 02/2025 und 03/2025 stehen Ihnen am Ende dieses Beitrags als Download zur Verfügung.