Thüringen Verfahren zur Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege im Ausbildungsjahr 2026/27 auf Grundlage des § 82a SGB XI

Beschlüsse der Pflegesatzkommission (PSK) 01/2026 und 02/2026

09.06.2025 Aktualisiert

Das bisherige Verfahren zur Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung wird auch für das kommende Ausbildungsjahr fortgesetzt und findet gemäß § 82a SGB XI i.V.m. § 21 Thüringer Pflegehelfergesetz Anwendung für Pflegehelferausbildungen sowie für Umschüler

In der Berechnung der zugrundeliegenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Personalnebenkosten erfolgt eine pauschale Anpassung auf 22,31 %. Die angepassten Antragsunterlagen können unter den folgenden Links abgerufen werden:

Ambulant:

https://www.aok.de/gp/ambulante-pflege/sgb-xi/ausbildungsverguetung

oder 

https://www.vdek.com/LVen/THG/Vertragspartner/pflege-1/ambulante-pflege.html

Stationär und teilstationär:

https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/vollstationaere-pflege

https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/teilstationaere-pflege

oder

https://www.vdek.com/LVen/THG/Vertragspartner/pflege-1/stationaere-pflege.html

 


Die PSK Beschlüsse 01/2026 und 02/2026 stehen Ihnen am Ende dieses Beitrags als Download zur Verfügung.

Dateianhänge

ÖffentlichambulantstationärteilstationärAus- und WeiterbildungLeistungsrechtPersonalVergütung

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