Ein Bestandteil für die Vergütungsverhandlungen nach § 85 und § 89 SGB XI sind unter anderem die zu verhandelnden Arbeitgeberanteile (AG-Anteile) der Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden sowohl in den Einzel- als auch in den Verbandsverhandlungen sehr unterschiedlich diskutiert und vereinbart. Zur Harmonisierung und zur Vermeidung zusätzlicher Verwaltungsaufwände ist es sinnvoll, einheitliche Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2026 zu vereinbaren.
Die Pflegesatzkommission konnte die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge nun im Umlaufverfahren festlegen. Der Gesamt-Arbeitgeberanteil 2026 beträgt demnach 22,31 %.
Der entsprechende Beschluss steht Ihnen am Ende dieses Artikels als Download zur Verfügung.
Thüringen Festlegung der Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2026
24.11.2025 Aktualisiert
Dateianhänge
ÖffentlichambulantstationärteilstationärExistenzgründungLeistungsrechtPersonal
Das könnte Sie auch interessieren
Mehr Wissen: Als VDAB-Mitglied sind Sie bestens informiert.

Die VDAB-Wissensplattform ist eine umfangreiche und fachlich detaillierte Informationssammlung speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Pflegebranche und Eingliederungshilfe.
Wir wollen, dass unsere Mitglieder ihre Unternehmen erfolgreich führen können. Um sie darin zu unterstützen, möchten wir ihnen einen Wissensvorsprung verschaffen.
Einige Informationen stellen wir daher exklusiv auf unserer Wissensplattform Plus bereit.
Sie wollen auch immer alles ganz genau wissen? Dann werden Sie jetzt Mitglied bei uns!