schwerpunktthema
Qualität sichern
Qualitätssicherung und -entwicklung ist ein wesentlicher Teil des Selbstverständnisses von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, gleichzeitig auch Teil der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen. Die Regulierungsdichte ist seit Einführung der Pflegeversicherung und des Bundesteilhabegesetzes immer weiter angestiegen. Dabei gerät oft die eigentliche Zielsetzung im Sinne der versorgten Menschen aus den Augen.
Der VDAB fordert deshalb:
Der Überbietungswettbewerb von Ordnungs- und Leistungsrecht muss beendet werden
Das Ordnungsrecht in den Ländern regelt immer offensiver die strukturellen Rahmenbedingungen. Dazu kommt, dass sich der Regelungsanspruch inzwischen auch auf Qualitätsthemen erstreckt. Dies schafft ein Konkurrenzverhältnis zwischen dem Leistungsrecht auf Bundesebene und den Ordnungsrecht auf Landesebene, das auf Kosten der Handlungs- und Planungssicherheit der Einrichtungen geht.
Der VDAB setzt deshalb für Deregulierung im Leistungsrecht und die Rückführung des Ordnungsrechts auf seinen eigentlichen Zweck ein. Die strukturellen Rahmenbedingungen im Kontext der „Gefahrenabwehr“ zu setzen.
Die Eigenverantwortung und Organisationshoheit der Unternehmen müssen gestärkt werden.
Ein zentrales Anliegen des VDAB ist der Abbau von Bürokratie und die Schaffung größerer Handlungsspielräume für die Pflegebetriebe. Die Vielzahl an Regularien, z. B. durch Pflegereformen und Prüfungsrichtlinien, schränkt die Unternehmen ein und lenkt Ressourcen von der eigentlichen Pflegearbeit ab.
Der VDAB fordert eine Reduktion dieser Auflagen, um den Fokus wieder auf die Versorgungsqualität und nicht auf administrative Aufgaben zu legen.
Der Prüfansatz von Medizinischem Dienst, Kassen und Behörden muss dem Beratungsansatz weichen.
Die zentrale Erkenntnis aus der jahrzehntelangen Historie der Qualitätssicherung und -entwicklung ist, dass sich Qualität nicht in Einrichtung hineinprüfen lässt. Außerdem sind die gesetzlichen Vorgaben meist von staatlichen Kontrollanspruch und Bevormundung der Einrichtungen geprägt, statt von einem partnerschaftlichen Entwicklungsprozess. Deshalb werden die Vorgaben auch von den Mitarbeitenden eher als Gängelung empfunden, die auch noch zusätzlich Bürokratie und Kosten mit sich bringt.
Der VDAB stellt deshalb diese Prozesse konsequent kritisch in Frage und stellt dem die Fachlichkeit der Mitarbeitenden und die Professionalität der Unternehmerinnen und Unternehmer entgegen. Weder der Gesetzgeber noch eine Prüfbehörde sind die besseren Unternehmer oder weiß besser, was vor Ort in der Versorgung wirkt.
In der Qualitätsbeurteilung muss überwiegend die Ergebnisqualität zählen.
Der Aufwand für die sog. Qualitätsprüfung ist immer weiter angestiegen und bindet nicht nur viele personelle Ressourcen in den Einrichtungen, sondern auch erhebliche finanzielle Ressourcen der Pflegeversicherung. Die Kosten-Nutzen-Analyse fällt hier deutlich negativ aus, weil auch Strukturen und Prozesse durchleuchtet werden. Es ginge auch besser und einfacher, wenn nur das Ergebnis zählte und der Weg dorthin der Einrichtung überlassen bliebe.
Dafür setzt sich der VDAB seit vielen Jahren konsequent ein, dass die Ergebnisqualität zentraler Maßstab für die externe Qualitätsbeurteilung wird. Das spart Zeit und Geld auf beiden Seiten und stärkt gleichzeitig die organisatorischen Eigenverantwortung in den Pflegeunternehmen.
Fazit
Pflegequalität entwickelt sich positiv, wenn Qualitätsprüfungen nicht primär dem Durchleuchten von Strukturen und Prozessen sowie der Sanktionierung bei Abweichungen dient. Vielmehr muss das Ergebnis zählen und die Kompetenzen durch Beratung flankiert werden.