Der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Verbänden der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten. In ihm sind die wesentlichen Bedingungen der Pflege geregelt, zum Beispiel die Inhalte der Pflegeleistungen, deren Abrechnung und die Grundsätze der personellen Ausstattung. Er ist für alle Pflegekassen und zugelassenen Pflegedienste unmittelbar verbindlich.
Der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI für die ambulante Pflege in Niedersachsen wurde zuletzt im Jahr 2022 durch einen 3. Nachtrag ergänzt.
Bestandteil des Vertrages ist der Leistungskomplexkatalog mit Stand vom 01. Januar 2022.