Pflegeunternehmen müssen für ihren Zulassungsantrag einen sogenannten Strukturerhebungsbogen ausfüllen. Die Pflegekassen prüfen anhand dieses Formulars, ob alle formalen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind und ob die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sofern die Prüfung positiv ist, steht dem Abschluss eines Versorgungsvertrages nichts im Wege. Der ausgefüllte Strukturerhebungsbogen ist an die Federführende Pflegekasse in Niedersachsen zu übermitteln.
Niedersachsen Strukturerhebungsbogen ambulant Niedersachsen
04.10.2024 Aktualisiert
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