In einem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs. 4 SGB XI) festgelegt, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind. Das beiliegende Dokument stellt ein Muster für das Bundesland Niedersachsen dar.
Niedersachsen Versorgungsvertrag ambulant – Muster für Niedersachsen
04.10.2024 Aktualisiert
Dateianhänge
ÖffentlichambulantExistenzgründungLeistungsrecht
Mehr Wissen: Als VDAB-Mitglied sind Sie bestens informiert.
Die VDAB-Wissensplattform ist eine umfangreiche und fachlich detaillierte Informationssammlung speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Pflegebranche und Eingliederungshilfe.
Wir wollen, dass unsere Mitglieder ihre Unternehmen erfolgreich führen können. Um sie darin zu unterstützen, möchten wir ihnen einen Wissensvorsprung verschaffen.
Einige Informationen stellen wir daher exklusiv auf unserer Wissensplattform Plus bereit.
Sie wollen auch immer alles ganz genau wissen? Dann werden Sie jetzt Mitglied bei uns!