Bund Qualitätsprüfrichtlinie Ambulante Betreuungsdienste

Richtlinien zur Prüfung der Qualität nach § 114 SGB XI vom 8. Februar 2021.

16.01.2025 Aktualisiert

Die Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) dient als verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität in den ambulanten Betreuungsdiensten nach einheitlichen Kriterien, die der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung beschließt.

Seit dem 1. Januar 2021 umfassen die QPR für ambulante Pflegeeinrichtungen einen "Teil 1a - Ambulante Pflegedienste" und die einen "Teil 1b - Ambulante Betreuungsdienste".

Dateianhänge

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