Die Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) dient als verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität in den ambulanten Betreuungsdiensten nach einheitlichen Kriterien, die der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung beschließt.
Seit dem 1. Januar 2021 umfassen die QPR für ambulante Pflegeeinrichtungen einen "Teil 1a - Ambulante Pflegedienste" und die einen "Teil 1b - Ambulante Betreuungsdienste".