Die QPR-HKP und AKI dienen als verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität und der Abrechnungen von Leistungserbringern mit Verträgen nach § 132a Absatz 4 oder § 132l Absatz 5 SGB V nach einheitlichen Kriterien.
Die Richtlinien wurden im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-IPReG) überarbeitet, das darauf abzielt, die Versorgungsqualität in der außerklinischen Intensivpflege zu verbessern. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen war es erforderlich, die bisherigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) an die neuen Vorgaben zur außerklinischen Intensivpflege anzupassen.
Darüber hinaus wurden spezifische Aspekte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, der Wundversorgung sowie der erweiterten Versorgungsverantwortung von Pflegefachkräften in die aktualisierten Qualitätsprüfungs-Richtlinien für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI) aufgenommen.