Baden-Württemberg Mustervorlagen: Gesamtversorgungsvertrag und Pflegesatzvereinbarungen

Der (Gesamt)Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI für die vollstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege ist die „Zulassung“ als Pflegeunternehmen bei den Pflegekassen.

11.12.2024 Aktualisiert

 

In einem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs. 4) festgelegt, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind. 


In Pflegesatzvereinbarungen sind Leistungsparameter (Personalausstattung) und Vergütungsparameter (Personal-, Sach- und Fremdleistungskosten) in Höhe eines "einrichtungseinheitlichen Eigenanteil ("EEE") sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung als verbindliches Heimentgelt zu vereinbaren.

Durch die neuen Rahmenverträge für die vollstationäre Dauerpflege und die Kurzzeitpflege war eine Anpassung der Pflegesatzvereinbarungen und des Gesamtversorgungsvertrags notwendig.

Die beiliegenden Dokumente stellen ein Muster für Baden-Württemberg dar. 

Dateianhänge

ÖffentlichstationärExistenzgründungLeistungsrechtQualität

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