Das Wohnteilhabegesetz (WTG) und die dazu gehörenden Verordnungen regeln die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Leistungsanbieter (Pflege- und Betreuungseinrichtungen) sowie die ordnungsrechtlichen Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde, der Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Das WTG wurde 2021 neu gefasst und vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen. Die Neufassung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 35 vom 12. Mai 2021 veröffentlicht.
Weitere von den Leistungserbringern zu beachtende ordnungsrechtliche Anforderungen sind in den drei Rechtsverordnungen zum Wohnteilhabegesetz geregelt:
- WTG-PersV - Wohnteilhabe-Personalverordnung
- WTG-BauV - Wohnteilhabe-Bauverordnung
- WTG-MitwirkV - Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung
Die Anforderungen in den Verordnungen gelten somit zusätzlich zu den Anforderungen an die Leistungserbringer, die sich aus dem Wohnteilhabegesetz ergeben.