Berlin Prüfrichtlinien nach dem WTG

Richtlinien der Berliner Heimaufsicht in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen.

02.01.2025 Aktualisiert

Die Richtlinien zur Durchführung von Aufsichtsprüfungen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen dienen der Umsetzung des Gesetzes zur Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz – WTG). Die Aufsichtsbehörde im Land Berlin ist die im Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelte Heimaufsicht. Im Mittelpunkt des Prüfverfahrens der Berliner Heimaufsicht stehen alle volljährigen Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderungen, die in einer betreuten gemeinschaftlichen Wohnform leben.

Für wen gilt das WTG?

Das Gesetz findet Anwendung auf: 

  • stationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege- und Tagespflegeeinrichtungen sowie stationäre Hospize,
  • besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit Behinderung,
  • betreute Wohngemeinschaften für volljährige pflegebedürftige Menschen oder Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Behinderungen.

Wann findet eine Prüfung statt?

1. Regelprüfungen

Jede Langzeitpflegeeinrichtung und besondere Wohnform der Eingliederungshilfe wird im Abstand von einem Jahr anlasslos durch die Aufsichtsbehörde geprüft. Einrichtungen der Kurzzeitpflege, der Tages- und Nachtpflege, Hospize oder Wohneinrichtungen mit Pflegeergänzung werden im Abstand von höchstens drei Jahren einer Regelprüfung unterzogen. Die Regelprüfung wird in der betroffenen Einrichtung kurzfristig vor der Durchführung angekündigt. Ausgenommen hiervon sind Regelprüfungen, in denen im Vorfeld Sachverhalte durch Beschwerden oder Hinweise auf Mängel vorliegen und diese durch eine Ankündigung der Prüfung nicht mehr ausreichend ermittelt oder bewertet werden könnten. In diesen Fällen wird eine Regelprüfung ohne vorherige Anmeldung vorgenommen.
Die Regelprüfung durch die Aufsichtsbehörde kann um maximal ein Jahr verschoben werden, wenn im Jahr zuvor eine Prüfung durch eine im WTG genannte Prüfinstitution vorgenommen wurde und dabei keine erheblichen Mängel im Sinne des WTG festgestellt wurden.

2. Anlassprüfungen

Anlassprüfungen können in allen betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen im Sinne des WTG durchgeführt werden. Liegen der Aufsichtsbehörde Hinweise auf konkrete Mängel oder Beschwerden vor, muss diesen nachgegangen werden. Die Aufsichtsbehörde entscheidet, ob zur Klärung des Sachverhaltes eine Prüfung vor Ort notwendig ist. Eine Anlassprüfung erfolgt grundsätzlich unangemeldet.

Was beinhaltet die Prüfung?

Das Prüfgeschehen wird durch vier Prüfmodule strukturiert, die auf jeweils unterschiedlichen Methoden beruhen. Die Module sind für die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde handlungsleitend. Es ist vorgesehen, dass jedes Modul im Rahmen einer Prüfung angewendet werden kann. Die Gewichtung der Anteile einzelner Module am Prüfgeschehen kann einrichtungs- und bewohnerbezogen variieren.

Modul 1: Begehung der Einrichtung

Modul 2: Teilnehmende Beobachtung

Modul 3: Gespräche

Modul 4: Dokumentenprüfung

Dateianhänge
Links zu diesem Artikel

ÖffentlichstationärteilstationärEingliederungshilfe EGHExistenzgründungQualität

Mehr Wissen: Als VDAB-Mitglied sind Sie bestens informiert.

Die VDAB-Wissensplattform ist eine umfangreiche und fachlich detaillierte Informationssammlung speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Pflegebranche und Eingliederungshilfe.

Wir wollen, dass unsere Mitglieder ihre Unternehmen erfolgreich führen können. Um sie darin zu unterstützen, möchten wir ihnen einen Wissensvorsprung verschaffen. 

Einige Informationen stellen wir daher exklusiv auf unserer Wissensplattform Plus bereit.

Sie wollen auch immer alles ganz genau wissen? Dann werden Sie jetzt Mitglied bei uns!

Jetzt Mitglied werden!