Die WTG-Personalverordnung (WTG-PersVO) in Sachsen-Anhalt regelt die Anforderungen an das Personal in Wohn- und Teilhabeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere Menschen. Ziel der Verordnung ist es, die Qualität der Betreuung und Unterstützung in diesen Einrichtungen zu sichern und zu verbessern.
Hier sind einige zentrale Aspekte der WTG-PersVO:
Qualifikationsanforderungen:
Die Verordnung legt fest, welche Qualifikationen und Fachkenntnisse das Personal haben muss, um den spezifischen Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. Dies kann sowohl formale Abschlüsse als auch spezielle Weiterbildungen umfassen.
Personalstärke:
Es werden Vorgaben zur Anzahl des benötigten Personals in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung und den individuellen Bedürfnissen der Bewohner gemacht. Dies soll sicherstellen, dass eine angemessene Betreuung gewährleistet ist.
Fortbildung:
Die Verordnung betont die Notwendigkeit regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen für das Personal, um aktuelle Standards und Entwicklungen im Bereich der Pflege und Betreuung zu berücksichtigen.
Teamarbeit:
Die Förderung einer interdisziplinären Zusammenarbeit im Team wird hervorgehoben, um eine ganzheitliche Betreuung der Bewohner zu gewährleisten.
Ethische Standards:
Es werden ethische Grundsätze für die Arbeit des Personals definiert, um eine respektvolle und wertschätzende Haltung gegenüber den Bewohnern zu fördern.
Die WTG-PersVO ist ein wichtiger Bestandteil des rechtlichen Rahmens in Sachsen-Anhalt zur Sicherstellung einer hohen Qualität in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen. Sie trägt dazu bei, dass die Einrichtungen über qualifiziertes Personal verfügen, das in der Lage ist, individuelle Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.