Sachsen-Anhalt Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA)

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTHG) Sachsen-Anhalt ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

17.02.2011 Aktualisiert

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTHG) in Sachsen-Anhalt regelt die Rahmenbedingungen für die Wohn- und Teilhabeangebote für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere Menschen. Es zielt darauf ab, die Selbstbestimmung und Teilhabe dieser Personengruppen zu fördern und ihnen ein selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Einige zentrale Aspekte des Gesetzes sind:

Wohnen: 
Das Gesetz legt fest, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen das Recht auf eine angemessene Wohnform haben, die ihren Bedürfnissen entspricht.

Teilhabe: 
Es wird betont, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert werden muss. Dazu gehören auch Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Qualitätssicherung: 
Das Gesetz enthält Regelungen zur Qualitätssicherung von Einrichtungen und Diensten, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden.

Mitbestimmung: 
Die Betroffenen sollen in Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden. Dies umfasst sowohl individuelle Entscheidungen als auch die Mitgestaltung von Angeboten.

Finanzierung: 
Es werden Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Wohn- und Teilhabeangeboten geschaffen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTHG) Sachsen-Anhalt wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. 
 

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