Sachsen-Anhalt WTG-Mitwirkungsverordnung (WTG-MitwVO LSA)

Die WTG-Mitwirkungsverordnung (WTG-MitwVo) in Sachsen-Anhalt, ist am 8. Januar 2016 in Kraft getreten.

08.01.2016 Aktualisiert

Sie regelt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen sowie von älteren Menschen in Einrichtungen der Wohn- und Teilhabeangebote. Ziel der Verordnung ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe dieser Personengruppen zu fördern.

Hier sind einige zentrale Aspekte der WTG-MitwVo:

Mitbestimmung: 
Die Verordnung legt fest, dass Bewohnerinnen und Bewohner das Recht haben, an Entscheidungen, die sie betreffen, aktiv teilzunehmen. Dies umfasst sowohl individuelle Entscheidungen als auch solche, die die gesamte Einrichtung betreffen.

Einrichtungsbeiräte: 
In den Einrichtungen sollen Einrichtungsbeiräte eingerichtet werden, die aus Bewohnern bestehen. Diese Gremien haben das Recht, Vorschläge zu unterbreiten und an Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Transparenz: 
Die Verordnung fördert Transparenz in den Entscheidungsprozessen innerhalb der Einrichtungen. Informationen über Abläufe und Entscheidungen sollen für alle Beteiligten zugänglich sein.

Schulung und Unterstützung:
Es wird darauf hingewiesen, dass Schulungen und Unterstützungsangebote bereitgestellt werden müssen, um den Bewohnern zu helfen, ihre Mitwirkungsrechte wahrzunehmen.

Konfliktlösung: 
Die Verordnung enthält Regelungen zur Konfliktlösung zwischen Bewohnern und der Einrichtungsleitung, um eine konstruktive Zusammenarbeit zu fördern.

Die WTG-MitwVo ist ein wichtiger Bestandteil des rechtlichen Rahmens in Sachsen-Anhalt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in Wohn- und Teilhabeeinrichtungen. Sie trägt dazu bei, dass diese Gruppen aktiv an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes teilnehmen können.

Dateianhänge

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