In einem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs. 4) festgelegt, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind. Das beiliegende Dokument stellt ein Muster für das Bundesland Brandenburg dar.
Es gibt drei Muster-Verträge:
Für Tarifanwender
Für Tarifanlehner
Für Anwender des Regionalüblichen Entlohnungsniveau
