Niedersachsen Strukturerhebungsbogen und Anzeige nach § 7 NHeimG Niedersachsen

Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen und zugleich Anzeige nach § 7 NHeimG für Pflegeheime, Kurzzeitpflegeheime und Heime für Menschen mit Behinderungen und Tagespflegeeinrichtungen

04.10.2024 Aktualisiert

Pflegeunternehmen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe müssen für ihren Zulassungsantrag einen sogenannten Strukturerhebungsbogen ausfüllen. Die Pflegekassen bzw. die Heimaufsichtsbehörden prüfen anhand dieses Formulars, ob alle formalen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind und ob die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sofern die Prüfung positiv ist, steht dem Abschluss eines Versorgungsvertrages nichts im Wege. Der ausgefüllte Strukturerhebungsbogen ist an die federführende Pflegekasse und an die zuständige Heimaufsichtsbehörde in Niedersachsen zu übermitteln. Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe übermitteln diesen nur an die Heimaufsichtsbehörde.

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