Niedersachsen Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX Niedersachsen für Erwachsene

Seit dem 01.01.2025 gilt ein neuer unbefristeter Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX für die Eingliederungshilfe in Niedersachsen.

17.01.2025 Aktualisiert

Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes wurde die Eingliederungshilfe neu aufgestellt. Dabei wurde die bisherige institutionenbezogene Systematik der Eingliederungshilfe unabhängig von der Schwere der Behinderung durch eine an den individuellen Bedarfen ausgerichtete Unterstützung ersetzt. 

Damit die Leistungen der Eingliederungshilfe in ganz Niedersachsen einheitlich gestaltet sind, haben die Träger der Eingliederungshilfe mit den Vereinigungen der Leistungserbringer den Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX geschlossen. Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Sicherstellung einer wirksamen Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohten Menschen. Der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX ist für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich. 

Seit dem 01.01.2025 gilt ein neuer unbefristeter Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX für die Eingliederungshilfe in Niedersachsen.

Im Vergleich zum vorherigen Vertrag sind einzelne Punkte neu hinzugekommen oder an anderen Stellen im Text verortet worden. Nachfolgende Aufzählung gibt einen Überblick über die wesentlichen Neurungen:

  • § 16a (Belegungsdaten) wurde neu mit aufgenommen. Dieser regelt nun verbindlich die schon staatfindende jährliche Stichtagsabfrage.
  • § 20 (Prüfung der Qualität der Leistungen) wurde überarbeitet. Dieser stellt nun das Verfahren zur Durchführung der Qualitätsprüfungen etwas genauer dar.
  • § 24 (Rechtswirksamkeit) wurde ergänzt. Dieser stellt nun klar, dass ein erklärter Beitritt auch für künftige Änderungen im Vertrag und den Anlagen weiter gilt. Im Falle von Änderungen besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
  • § 26 (Inkrafttreten, Geltungsdauer, Kündigung) wurde dahingehend angepasst, dass dieser Vertrag unbefristet gelten soll.

Der Rahmenvertrag bzw. seine Anlagen werden in Teilen durch Beschlüsse der Gemeinsamen Kommission nach § 22 Rahmenvertrag ergänzt oder aktualisiert. 

Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:  

  • Anlage 1  Leistungstypen
  • Anlage 2 Regelleistungsvereinbarungen
    Anlage 2.  LTyp 0.0.5.1, 0.0.5.2, 0.0.5.3 AbW
    Anlage 2.  LTyp 1.1.3.1, 1.1.3.2, 2.1.3.1, 2.1.3.2, 3.1.1.1 WfbM und Tafö
    Anlage 2.  LTyp 1.1.3.1, 2.1.3.1, 3.1.1.1 WfbM
    Anlage 2.  LTyp 1.2.2.1 Wohnen Koe
    Anlage 2.  LTyp 1.1.3.2, 2.1.3.2 Tafö
    Anlage 2.  LTyp 2.1.3.5 Tagesstätte Ältere
    Anlage 2.  LTyp 2.1.3.6 Tagesstruktur Ältere
    Anlage 2.  LTyp 2.2.3.1 Wohnen
    Anlage 2.  LTyp 3.1.1.2 Tagesstätte
    Anlage 2.  LTyp 3.1.1.3 Tagesstruktur
    Anlage 2.  LTyp 3.1.1.4 Tagesstruktur CMA
    Anlage 2.  LTyp 3.1.1.6 Zuverdienst
    Anlage 2.  LTyp 3.2.1.1 Wohnen seelisch
    Anlage 2.  LTyp 3.2.2 Wohnen CMA
  • Anlage 3: Verfahren der Zuordnung nach Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Bedarf
  • Anlage 4: Einheitliche Leistungspauschalen und Personalstandards (neu gelayoutet)
  • Anlage 5: Kriterien nach § 4 RV Ü18 (neu)
  • Anlage 6: Kalkulationsschemata und Gliederung der Leistungspauschalen  und ggf. weitere Vergütungs- und Abrechnungsregelungen für andere Angebote (§ 8 Abs. 6) (überarbeitet)
  • Anlage 7: Ergänzende Regelungen zum Rahmenvertrag (redaktionell überarbeitet)
  • Anlage 8: Protokollerklärungen zum Rahmenvertrag (ergänzt und redaktionell überarbeitet)
  • Anlage 9: Angaben im Bürgerportal des Landes
  • Anlage 10: Meilensteine (überarbeitet)
  • Anlage 11: Bestimmungen zur Abfrage der Belegungsdaten (neu)
Dateianhänge

ÖffentlichEingliederungshilfe EGHExistenzgründungLeistungsrechtPersonalQualitätVergütung

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr Wissen: Als VDAB-Mitglied sind Sie bestens informiert.

Die VDAB-Wissensplattform ist eine umfangreiche und fachlich detaillierte Informationssammlung speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Pflegebranche und Eingliederungshilfe.

Wir wollen, dass unsere Mitglieder ihre Unternehmen erfolgreich führen können. Um sie darin zu unterstützen, möchten wir ihnen einen Wissensvorsprung verschaffen. 

Einige Informationen stellen wir daher exklusiv auf unserer Wissensplattform Plus bereit.

Sie wollen auch immer alles ganz genau wissen? Dann werden Sie jetzt Mitglied bei uns!

Jetzt Mitglied werden!