Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) befindet sich derzeit im laufenden Verfahren. Nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 5. Juni 2026 soll die Reform die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren und zugleich die Versorgung weiterentwickeln.
Der Beschluss im Kabinett erfolgte am 30. September 2026. Als Inkrafttretenszeitpunkte sind gestaffelt im Entwurf 1. Januar 2027 und 1. Januar 2029 vorgesehen.
Für Pflegeunternehmen besonders relevant sind drei geplante Neuregelungen:
- Die Tariftreue in der Pflege soll befristet bis 2029 ausgesetzt werden, um den Anstieg der Pflegesätze zu dämpfen.
- Es sind Änderungen bei der Pflegebegutachtung vorgesehen, die nach Ministeriumsangaben zu fachlich sinnvollen Anpassungen und zu einer geringeren Dynamik beim Anstieg der Pflegebedürftigen führen sollen.
- Der Entwurf sieht die Einführung neuer Budgets vor, darunter ein Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget, ein Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget für akute Pflegesituationen.
Bedeutung für Pflegeunternehmen, Betreuungsdienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag
Für Träger und Einrichtungen könnte die Reform spürbare Auswirkungen auf Vergütungsstrukturen, Leistungsabrechnung und Organisationsprozesse haben. Besonders die geplante Aussetzung der Tariftreue ist für Personal- und Entgeltkalkulationen relevant. Die neuen Budgetformen könnten zudem dazu führen, dass Leistungen stärker pauschaliert und zusammengeführt werden.
Einordnung
Der Gesetzentwurf ist politisch und fachlich noch umstritten, insbesondere wegen der finanziellen Lasten und der geplanten Eingriffe in bestehende Leistungs- und Beitragsstrukturen. Der VDAB e.V. wird die weitere Gesetzgebung daher eng verfolgen, da sich aus dem PNOG sowohl grundlegende neue Abläufe als auch neue Anforderungen an Beratung, Abrechnung und Personalplanung ergeben können.
Der Gesetzentwurf, weiterführende Erläuterungen des BMG sowie die VDAB-Übersicht und die -Präsentation zu den Informationsveranstaltungen sind nachfolgend abrufbar.
