Bund Modellprogramm nach § 125 SGB XI

Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

31.10.2024 Aktualisiert

Gemäß § 125 SGB XI wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt, ein Modellprogramm zur Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) für den Zeitraum von 2020 bis 2024 umzusetzen und wissenschaftlich begleiten sowie evaluieren zu lassen. Das Programm förderte zwei Projekttypen: Im Projekttyp A wurde die TI-Anbindung und der sektorenübergreifende Informationsaustausch über die TI-Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) getestet. Projekttyp B konzentrierte sich auf die Erprobung innovativer digitaler Anwendungen, die zum damaligen Zeitpunkt nicht in die TI integriert waren, aber erhebliches Potenzial für die Pflege boten. Zudem lag ein Fokus auf der Entwicklung von Standards für den strukturierten Informationsaustausch zwischen verschiedenen Leistungserbringern innerhalb der TI.

Für die Teilnahme an Projekttyp A wurden einem strukturierten Auswahlverfahren bundesweit 87 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bestimmt, um exemplarisch die Integration in die TI und die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen TI-Funktionen zu erproben. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 testeten diese Einrichtungen die Anbindung an die TI und die Kommunikation über KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Am 15. Oktober 2024 wurden die wissenschaftlich evaluierten Ergebnisse von Projekttyp A durch das BQS Institut und die vorläufigen Ergebnisse von Projekttyp B durch Prognos im Rahmen einer Abschlussveranstaltung beim GKV-Spitzenverband präsentiert. Zusätzlich nahm die Forschungsstelle Pflegeversicherung eine umfassende Bewertung der Ergebnisse vor. 

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