Nordrhein-Westfalen Vertrag gemäß § 132b SGB V zur Versorgung mit Soziotherapie nach § 37a SGB V

28.08.2025 Aktualisiert

Der VDAB hat in Zusammenarbeit mit den Kostenträgern einen Vertrag gemäß § 132b SGB V zur Versorgung mit Soziotherapie nach § 37a SGB V abgeschlossen. Der Vertrag befindet sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren, Sie können aber dem Vertrag auch ohne Unterschrift beitreten, sobald die Laufzeit beginnt. Sobald alle Unterschriften vorliegen, werden wir die Vergütungsvereinbarung und den Vertrag durch die jeweils unterschriebene Version auf der Wissensplattform austauschen.

Der Vertrag ist ab dem 01.09.25 gültig und kann von allen Einrichtungen abgeschlossen werden, die die im Vertrag genannten personellen und räumlichen Voraussetzungen erfüllen und die Beitrittserklärung (Anlage 3), sowie den Erhebungsbogen samt der dort geforderten Unterlagen einreichen (Anlage 4). 

Der Vertrag, die Vergütungsvereinbarung und sämtliche Anlagen stehen Ihnen unten zum Download zur Verfügung. Wir haben ebenfalls die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Soziotherapie zur Einsicht hinterlegt.

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ÖffentlichLeistungsrecht

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