Der Rahmenvertrag nach § 132 SGB V ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege und anderen ambulanten medizinischen Leistungen regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.
Der Rahmenvertrag nach §132 SGB V für die häusliche Krankenpflege in Nordrhein-Westfalen wurde zuletzt im Jahr 2023 angepasst.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen
Anlage 2 - Beitrittserklärung
Anlage 3 - Handzeichenliste
Anlage 4 - Nachqualifikation von AltenpflegerInnen
Anlage 5 - Muster Leistungsnachweis
Anlage 6 - Curriculum zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer(innen)“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“
Anlage 6a - ambulante PflegeassistentInnen
Anlage 7 - Praktikumsbericht
Anlage 8 - Liste der BKK
Anlage 9a - Liste Zuständigkeit Nordrhein
Anlage 9b - Liste Zuständigkeit Westfalen-Lippe
Anlage 10 - Kompetenzmatrix
Anlage 11 - Anforderung Pflegekräfte gem. §17