Nordrhein-Westfalen Rahmenvertrag nach §132 SGB V NRW

Rahmenvertrag zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege

05.11.2024 Aktualisiert

Der Rahmenvertrag nach § 132 SGB V ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege und anderen ambulanten medizinischen Leistungen regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.

Der Rahmenvertrag nach §132 SGB V für die häusliche Krankenpflege in Nordrhein-Westfalen wurde zuletzt im Jahr 2023 angepasst.

Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen

Anlage 2 - Beitrittserklärung

Anlage 3 - Handzeichenliste

Anlage 4 - Nachqualifikation von AltenpflegerInnen

Anlage 5 -  Muster Leistungsnachweis

Anlage 6 - Curriculum zur theoretischen Schulung der „Altenpflegehelfer(innen)“ sowie der „sonstigen geeigneten Kräfte“

Anlage 6a - ambulante PflegeassistentInnen

Anlage 7 - Praktikumsbericht

Anlage 8 - Liste der BKK

Anlage 9a - Liste Zuständigkeit Nordrhein

Anlage 9b - Liste Zuständigkeit Westfalen-Lippe

Anlage 10 - Kompetenzmatrix

Anlage 11 - Anforderung Pflegekräfte gem. §17 

Dateianhänge

ÖffentlichambulantExistenzgründungLeistungsrecht

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