In einem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs. 4 SGB XI) festgelegt, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind. Das beiliegende Dokument stellt ein Muster für das Bundesland Berlin dar.
Es gibt drei Muster-Verträge:
- Für Tarifanwender
- Für Tarifanlehner
- Für Anwender des regionalüblichen Entlohnungsniveau
