Bund Qualitätsprüfrichtlinie Vollstationäre Pflege

Richtlinien zur Prüfung der Qualität nach § 114 SGB XI vom 17. Dezember 2018

16.01.2025 Aktualisiert

Die Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) dient als verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Kriterien, die der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung beschließt.

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