Bund PflFAssAPrV - Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2027.

12.06.2026 Aktualisiert

Die PflFAssAPrV ist eine Ergänzung zum Pflegefachassistenzgesetz, das die Ausbildung in der Pflegefachassistenz neu und bundeseinheitlich gestaltet. Die PflFAssAPrV regelt insbesondere die Einzelheiten zur Durchführung der staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Die PflFAssAPrV enthält außerdem Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflegefachassistenz.

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