Bund PflAFinV Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung

Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2020.

25.10.2025 Aktualisiert

Die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) regelt die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege nach dem Pflegeberufegesetz und nach dem Pflegefachassistenzgesetz sowie die Durchführung statistischer Erhebungen. Die Verordnung wurde am 2. Oktober 2018 vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesgesundheitsministerium erlassen und gilt seit dem 1. Januar 2019.

Seit dem 28. Oktober 2025 fällt auch die Ausbildung zur Pflegefachassistenz unter diese Verordnung.

Die PflAFinV sieht vor, dass die Pflegeausbildungen über Ausgleichsfonds finanziert werden, die in den Bundesländern eingerichtet wurden. In diese Fonds zahlen alle Krankenhäuser und alle Pflegeeinrichtungen ein. In geringerem Umfang beteiligen sich die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung. Aus den Fonds werden die Ausbildungskosten finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt. Auch die Pflegeschulen erhalten Geld aus den Fonds.

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