Im Jahr 2020 wurde der Abschlussbericht im Projekt „Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM)“ veröffentlicht. Ziel des Projekts war es, mit wissenschaftlichen Methoden zu ermitteln, welche Personalausstattung zukünftig in der Langzeitpflege aus fachlicher Sicht nötig ist, auch um das Pflegeverständnis nach dem seit dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff umzusetzen. Im Projekt wurde ein Personalbemessungsinstrument entwickelt, mit dem für vollstationäre Pflegeeinrichtungen die fachlich erforderliche Personalmenge berechnet werden kann.
Um die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse zu entwickeln und zu erproben, hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Rahmen des Modellprogramms nach § 8 Abs. 3b SGB XI ein Modellprojekt vergeben. Dieses Modellprojekt wird seit dem 1. Dezember 2022 bis zum 30. September 2025 von der Universität Bremen, der Hochschule Bremen, der contec GmbH und dem aQua-Institut durchgeführt.
Das angeführte Modellprojekt hat in der Vergangenheit wiederholt Verzögerungen erfahren. In der Zwischenzeit haben verschiedene Organisationsberatungen und Softwareunternehmen darauf basierend eigenständig Umsetzungskonzepte entwickelt, die größtenteils nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Dies hat zu wachsender Verunsicherung in stationären Einrichtungen geführt, teilweise mit dem Versuch, diese in Teilen unpassenden und wenig zielführenden Modelle zu implementieren.
Das vorliegende Vorbereitungskonzept ist noch keine (erprobte) Maßnahme der Organisations- und Personalentwicklung im Sinne des Modellprojekts oder des Gesetzes und daher auch nicht verpflichtend anzuwenden. Es soll interessierten Pflegeeinrichtungen, die bereits vor dem Abschluss des Modellprojekts Schritte in Richtung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung gehen möchten, eine Hilfestellung geben, wie sie die Umsetzung solcher Maßnahmen zur Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse vorbereiten können.
Die Anwendung dieses Vorbereitungskonzepts ist freiwillig.