Für weitere Schritte müssen nun jedoch gesetzliche Regelungen getroffen werden. Mit der Einführung des neuen Personalbemessungsinstrumentes soll ein bedarfsgerechter Personaleinsatz gefördert und unterstützt werden. Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen somit nachhaltig verbessert werden, wodurch die Attraktivität des Pflegeberufes weiter steigt. Davon profitieren sowohl Pflegekräfte als auch Pflegebedürftige.
Die Sicherung einer hinreichenden Anzahl an Pflegefachpersonen und weiteren beruflich Pflegenden ist Voraussetzung für eine gute und professionelle Pflege und eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre. Zu den Rahmenbedingungen einer qualitätsorientierten Pflege gehört eine am Bedarf ausgerichtete Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur Ermittlung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass die Personalausstattung in vollstationären Einrichtungen zukünftig insbesondere auch mehr Pflegehilfskräfte erfordert.
Um eine bedarfsgerechte Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen sicherzustellen, soll, wie in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart, das im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung erarbeitete wissenschaftlich fundierte Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen mit einem ersten Umsetzungsschritt auf den Weg gebracht werden.
Versorgungsverbesserungsgesetz:
Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz werden als erster Schritt bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert. Eine finanzielle Belastung der von den Pflegeeinrichtungen versorgten Pflegebedürftigen wird dadurch vermieden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten demnach auf Antrag einen Vergütungszuschlag für zusätzlich zu dem vereinbarten Pflegepersonal eingestellte Pflegekräfte gestaffelt nach Pflegegraden:
- 0,016 Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1
- 0,016 Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2
- 0,025 Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3
- 0,032 Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4
- 0,036 Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vergütungszuschlags ist unter anderem, dass die vollstationäre Pflegeeinrichtung über zusätzliches Pflegepersonal verfügt. Dieses muss über eine der folgenden Qualifizierungen verfügen:
- eine abgeschlossene Ausbildung, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz. AT 17.02.2016 B3) erfüllt
- eine begonnene berufsbegleitende Ausbildung im vorgenannte Sinne
Für zusätzliches Pflegepersonal ohne entsprechenden Qualifizierung muss die vollstationäre Pflegeeinrichtung sicherstellen, dass das betreffende Personal spätestens bis zum Ablauf von drei Jahren nach Vereinbarung des Vergütungszuschlags eine berufsbegleitende vorgenannte Ausbildung beginnen wird – es sei denn, dass der Beginn oder die Durchführung dieser Ausbildung aus Gründen, die die Einrichtung nicht zu vertreten hat, unmöglich ist.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz:
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber bereits 2018 dafür gesorgt, dass stationäre Pflegeeinrichtungen seit dem 1. Januar 2019 neues Pflegepersonal einstellen können und bis zu 13.000 zusätzliche Stellen für Pflegefachkräfte in der Altenpflege finanziert werden. Von diesen zusätzlichen Pflegefachkraftstellen konnten bisher allerdings nur rund 3.000 besetzt werden (Stand September 2020). Daher ist es für alle weiteren Maßnahmen unerlässlich, eng mit den Verbänden der Leistungserbringer zusammenzuarbeiten. Nur so kann eine qualitative und bedarfsgerechte Versorgung in Pflegeeinrichtungen praxisnah und professionell gestaltet werden. Unter Mitwirkung des VDAB sind die Beratungen zur Entwicklung einer Roadmap für die weitere Umsetzung der Ergebnisse aus dem Personalbemessungsinstrument-Projekt Ende September 2020 gestartet.