Brandenburg BbgPBWoG - Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz

Vom 8. Juli 2009

03.01.2025 Aktualisiert

Das Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg (BbgWoG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wohnformen, in denen Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf leben. Es zielt darauf ab, die Interessen von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zu schützen und ihnen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz findet Anwendung auf sogenannte unterstützende Wohnformen. Eine unterstützende Wohnform liegt vor, wenn mehrere volljährige Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in Trägerschaft oder durch Organisation eines Dritten gemeinschaftlich in räumlicher Nähe von einem Anbieter Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt erhalten. Hierzu zählen insbesondere:

  1. Einrichtungen: Dies sind Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner umfassende Pflege- oder Betreuungsleistungen erhalten und in denen eine besondere Abhängigkeit vom Leistungsanbieter besteht.
  2. Den Einrichtungen gleichgestellte Wohnformen: Wohnformen, die aufgrund ihrer Struktur und Organisation den Einrichtungen vergleichbar sind und daher denselben Regelungen unterliegen.
  3. Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung: Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner in gewissem Maße selbstverantwortlich handeln können, jedoch Unterstützung in bestimmten Bereichen benötigen.

Die Einrichtungsmitwirkungsverordnung (EMitwV) und die Strukturqualitätsverordnung (SQV) sind zwei zentrale Verordnungen, die das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) konkretisieren. Sie regeln spezifische Aspekte der Mitwirkung von Bewohnern sowie die strukturelle Qualität von Einrichtungen.

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