Sachsen Vertrag gemäß §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V

Kassenartübergreifender Vertrag zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege

28.04.2025 Aktualisiert

Der Vertrag nach § 132 und § 132a Abs. 4 SGB V über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflege und Haushaltshilfe ist eine Vereinbarung zwischen dem Pflegedienst und den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen Leistungen häuslicher Krankenpflege erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.

Der Vertrag nach § 132 und § 132a Abs. 4 SGB V für die häusliche Krankenpflege in Sachsen wurde im Jahr 2025 geschlossen.

Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen

  • Anlage - Strukturerhebungsbogen

Die letzten Änderungen betreffen:

Der Vertrag wurde im Jahr 2025 neu verhandelt und wird ab dem 1. Mai 2025 bei Vertragsausstellungen im Freistaat Sachsen zugrunde gelegt. Für bestehende Einrichtungen ist ein Laufzeitbeginn zum 01.10.2025 vorgesehen.

Dateianhänge

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