Der Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI für die ambulante Pflege ist die „Zulassung“ als Pflegeunternehmen bei den Pflegekassen.
In einem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs. 4 SGB XI) festgelegt, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind. Das beiliegende Dokument stellt ein Muster für das Bundesland Schleswig-Holstein dar.