Bund Versorgung militärischer Patienten aus der Ukraine (MedEvac)

Informationen des Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium des Innern und für Heimat

25.03.2025 Aktualisiert

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat Deutschland frühzeitig zugesichert, verletzte Ukrainer zur medizinischen Behandlung aufzunehmen. Seit Kriegsbeginn wurden bereits rund 1.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten in Deutschland behandelt.

Um die Behandlung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten in Deutschland weiterhin zu gewährleisten, stellt die Bundesregierung bis Ende 2025 Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung, aus denen künftig die Behandlungskosten der Soldatinnen und Soldaten finanziert werden können.

MedEvac-Programm

Die letzte Neuerung betrifft die medizinische Versorgung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten, die über das MedEvac-Programm evakuiert wurden. Geflüchtete Zivilpersonen aus der Ukraine werden weiterhin über die Sozialsysteme versorgt. Soldatinnen und Soldaten weisen sich mit einem Patienteninformationsschreiben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als behandlungsberechtigt aus, das sie vor dem Transport nach Deutschland erhalten. Dieses Dokument ermöglicht auch die Abrechnung der Behandlungskosten mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA). 

Einbindung von ambulanten Pflegediensten

Es ist möglich, dass Patienten nach Entlassung aus dem Krankenhaus eine ambulante regelmäßige Wundversorgung benötigt. Hierfür muss zunächst eine ärztliche Verordnung durch den behandelnden Arzt erfolgen. Auf Grundlage dieser Verordnung kann ein Pflegedienst beauftragt werden, der die Wundversorgung dann vor Ort vornimmt. Der Pflegedienst stellt seine Leistungen unmittelbar gegenüber BVA ohne Beteiligung des Patienten in Rechnung.

Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel rechnet der Leistungserbringer ebenfalls direkt mit dem BVA ab.

Rechnungsstellung

Alle beteiligten Leistungserbringer können ihre Rechnungen oder auf Wunsch Kostenvoranschläge zur Ausstellung einer optionalen Kostenübernahmebestätigung zukünftig an folgende Adresse richten:

Bundesverwaltungsamt 
Dienstleistungszentrum 
Beihilfe – Ukraine 
Referat B II 1 
Postfach 163 
30001 Hannover

E-Mail: Beihilfe-Ukraine@bva.bund.de

Dateianhänge

ÖffentlichambulantLeistungsrechtVergütung

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