Nordrhein-Westfalen Vergütungszuschlag für das Jahr 2025 für die Voll-, Teil- und Kurzzeitpflege

Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfes für die generalistische Pflegefachkraftausbildung in 2025

15.11.2024 Aktualisiert

Die Bezirksregierung Münster hat als fondverwaltende Stelle, für die Finanzierung der generalistischen Pflegefachkraftausbildung den Finanzierungsbedarf für das Jahr 2025 festgelegt. 

Die Kosten wurden auf die jeweiligen Sektoren entsprechend aufgeteilt. 

Für die Voll-, Teil-, und Kurzzeitpflege ergibt sich somit für 2025 ein einheitlicher, berechnungstäglicher Vergütungszuschlag von:

4,96 € / Belegungstag

Die Umlagebescheide, die diesen Vergütungszuschlag ausweisen, werden voraussichtlich zu Beginn der kommenden Woche von der Bezirksregierung Münster an die Einrichtungen versendet. Dieser berechtigt Sie dann den Wert aber dem 01.01.2025 abzurechnen. 

 

 

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