Nordrhein-Westfalen Vereinfachte Gesamtplanfortschreibung ab dem 01.01.2026, nun bis auf Weiteres entfristet

Wichtige Verfahrensänderung im Rahmen der Gesamtplanfortschreibung (gültig ab 01.01.2026)

04.02.2026 Aktualisiert

Ab dem 01.01.2026 gilt eine vereinfachte Gesamtplanfortschreibung. Diese ist zunächst bis zum 30.06.2026 befristet. Die Erstinformation aus Dezember 2025 ist im Februar 2026 nochmals -klarstellend-erweitert worden.

In einem Update hat der LVR nur die Befristung dieses Pilotprojekts zum 30.06.2026 bis auf Weiteres aufgehoben. 

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