Nordrhein-Westfalen Vereinfachte Gesamtplanfortschreibung ab dem 01.01.2026, zunächst befristet bis zum 30.06.2026

Wichtige Verfahrensänderung im Rahmen der Gesamtplanfortschreibung (gültig ab 01.01.2026)

04.02.2026 Aktualisiert

Ab dem 01.01.2026 gilt eine vereinfachte Gesamtplanfortschreibung. Diese ist zunächst bis zum 30.06.2026 befristet. Die Erstinformation aus Dezember 2025 ist im Februar 2026 nochmals -klarstellend-erweitert worden.

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