Thüringen Vereinbarung über die Vergütung der hochschulischen Pflegeausbildung in Thüringen

Vereinbarung über das Pauschalbudget für die Kosten des praktischen Teils der hochschulischen Ausbildung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Pflegeberufegesetz i. V. m. § 39a Abs. 3 Pflegeberufegesetz für die Jahre 2024 / 2025

23.12.2024 Aktualisiert

Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) sind für die Kosten der praktischen Ausbildung in der Pflege Pauschalen festzulegen. Diese Regelung wurde nun auch für die hochschulische Pflegeausbildung mit der oben genannten Vereinbarung umgesetzt.

Bisher gab es in Thüringen keinen entsprechenden Studiengang. Inzwischen hat die Ernst-Abbe-Hochschule Jena jedoch ein Pflegestudium entwickelt, das eine hochschulische Ausbildung zur Pflegefachkraft als Bachelor of Science (B.Sc.) ermöglicht.

Der Link zum Studiengang: https://www.eah-jena.de/studienangebot/studienangebot/bachelor-pflege

Die bisherige „Vereinbarung über das Pauschalbudget der praktischen Ausbildung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Pflegeberufegesetz für 2024 / 2025“ reicht für das Pflegestudium nicht aus, weshalb eine ergänzende Vereinbarung erforderlich wurde. Demnach erhalten die Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung (also die Einrichtungen, die den praktischen Teil der Ausbildung durchführen) für das Kalenderjahr 2024 ein Pauschalbudget in Höhe von 9.070 € und für das Kalenderjahr 2025 9.485 € für die Regelstudienzeit (bzw. die Mindeststudiendauer) von drei Jahren.

Die Pauschalen für die Ausbildungskosten der Träger der praktischen Ausbildung werden alle zwei Jahre angepasst. Daraus folgt, dass es für 2026/2027 eine neue Regelung geben wird.

Die Vereinbarung steht Ihnen am hier als Download zur Verfügung.
 

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