Pflegeeinrichtungen müssen für den Antrag auf Zulassung einen Strukturerhebungsbogen ausfüllen. Anhand dieses Formulars prüfen die Pflegekassen, ob die formalen, fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind und ob die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Fällt die Prüfung positiv aus, kann ein Versorgungsvertrag abgeschlossen werden. Der ausgefüllte Strukturerhebungsbogen ist an die federführende Pflegekasse zu übermitteln. Sobald sich Angaben ändern, die den Versorgungsvertrag betreffen, ist die Pflegekasse durch Einreichung eines aktualisierten Strukturerhebungsbogens zu informieren.
Berlin Strukturerhebungsbogen vollstationär Berlin
27.01.2026 Aktualisiert
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ÖffentlichstationärExistenzgründungLeistungsrechtVergütung
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