Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) sieht den Umfang und die inhaltliche Schwerpunktsetzung des Gesetzentwurfs kritisch. Wir hätten erwartet, dass der Gesetzgeber sich mit den zentralen Herausforderungen in der professionellen Pflege auseinandersetzt und zumindest den Einstieg in eine Strukturreform wagt. Auch der Koalitionsvertrag ließ hoffen, dass der Pflege auch in Reformbestrebungen eine wichtige Rolle zukommt. So ist der entsprechende Teil mit „Pflege und Gesundheit“ überschrieben - die Pflege rangierte damit erstmalig vor der Gesundheit. Die Koalitionäre wollten die großen Themen angehen, so sollten u.a.
- die Eigenanteile im stationären begrenzt und planbar gemacht werden
- die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenanteilen herausgenommen werden,
- das Pflegegeld ab 2022 regelhaft dynamisiert werden,
- mittels einer Expertenkommission bis 2023 konkrete Vorschläge für eine Strukturreform erarbeitet werden
- die entsprechenden Ausbildungen durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz harmonisiert werden.
Von diesen Vorhaben wurde bislang noch keines umgesetzt, bei den meisten sind nicht einmal Vorarbeiten zu erkennen. Auch alle Warnungen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums, die in einem aktuellen Gutachten auf die dringende Notwendigkeit einer strukturellen Finanzreform der Sozialen Pflegeversicherung hinweisen: „Noch gibt es die Möglichkeit, auf die zu erwarten-den Finanzierungsprobleme zu reagieren.“ bleiben unberücksichtigt.
Stattdessen wird es in dieser Legislaturperiode wohl wieder nur bei einem „Weiter so“ bleiben, denn es ist nicht davon auszugehen, dass vor der nächsten Wahl noch eine weitere Gesetzesinitiative folgen wird. Da sich der vorliegende Gesetzentwurf nur auf das Notwendigste beschränkt, steht damit auch fest, dass sich die prekäre Kostenentwicklung weiter verschärfen wird und die Versorgungslücken trotzdem größer werden.
