Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe begrüßt, dass mit dem geplanten Gesetz die Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für die Forschung verbessert werden soll. Denn durch qualitativ hochwertige, strukturierte und verknüpfbare Daten können neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiert und eine bessere Versorgung zielgerichtet gewährleistet werden. Dafür bedarf es konkreter Regelungen und Zuständigkeiten. In dem geplanten Gesetz verschwimmt die Rolle der Kranken- und Pflegekassen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer, weshalb wir in diesem Zusammenhang fordern, deren Aufgaben eindeutig zu definieren. Im
Bund Stellungnahme zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
25.07.2024 Aktualisiert
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