Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. begrüßt das mit dem Aktionsplan verbundene Ziel eines diversen, inklusiven und barrierefreien Gesundheitswesens ausdrücklich. Mit Blick auf den Nationalen Aktionsplan 2.0 aus dem Jahr 2016 wurden viele der seinerzeit vorgeschlagenen Maßnahmen bereits angestoßen und umgesetzt. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I-III wurden im Bereich der Langzeitpflege ebenfalls einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Leider waren mit vielen Maßnahmen auch wieder bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen verbunden. Mit Blick auf die im Rahmen dieses Aktionsplans noch zu entwickelnden Maßnahmen darf es deshalb nicht zu weiteren bürokratischen Belastungen in der Praxis kommen. Es braucht vielmehr pragmatische Lösungen zum Abbau von bestehenden Hürden, Hemmnisse und Herausforderungen und pragmatische Lösungen ohne zusätzliche Prozesssteuerungen, Dokumentationspflichten oder Ähnliches. Inklusion muss als Teil des gesellschaftlichen Miteinanders verstanden werden und darf nicht durch erhöhte Anforderungen an die Betroffenen und Beteiligten auf Ablehnung stoßen.
