Die neue Sächsische Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO) ersetzt die bisherige Verordnung zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes. Erstmals regelt sie auch Anforderungen für anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften, die zuvor nur für Einrichtungen galten. Neben baulichen Mindestanforderungen, wie angepasste Wohnflächen, werden auch personelle Vorgaben an aktuelle pflegepolitische Reformen angepasst. Zudem stärkt die Verordnung die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner durch klare Regelungen zur Bewohnervertretung. Ziel ist es, Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Lebensqualität zu fördern.
Sachsen Sächsische Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO)
06.03.2025 Aktualisiert
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