Sachsen Rundschreiben der Pflegesatzkommission zur Finanzierung der Krankenpflegehilfe-Ausbildung für das Ausbildungsjahr 2025/2026

Verfahren zur Finanzierung der Ausbildung in der Krankenpflegehilfe gemäß § 82a SGB XI für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen im Ausbildungsjahr 2025/2026

23.06.2025 Aktualisiert

Die Pflegesatzkommission nach SGB XI hat am 22. Mai 2025 das Verfahren zur Finanzierung der Krankenpflegehilfe-Ausbildung für das Ausbildungsjahr 2025/2026 beschlossen. Es basiert im Wesentlichen auf dem Verfahren des Vorjahres.

Angepasst wurden die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Personalnebenkosten, die nun insgesamt 23,34 % betragen. Im ambulanten Bereich wird zusätzlich ein Aufschlag für die Berufsgenossenschaft erhoben. Da der aktuelle Beitragsfuß noch nicht vorlag wurde die AG Ausbildung bevollmächtigt, diesen zu einem späteren Zeitpunkt zu aktualisieren.

Inzwischen liegt eine Entscheidung der AG Ausbildung vor. Vorerst wird der Beitragsfuß aus 2024 verwendet. Aufgrund veränderter Gefahrenklassen ergibt sich ein Aufschlag von 0,307 Prozentpunkten. Damit gilt für ambulante Pflegedienste ein vorläufiger Arbeitgeberanteil von 23,647 %.

Die Antragsunterlagen wurden entsprechend angepasst und gelten ausschließlich für Auszubildende in der Krankenpflegehilfe nach sächsischem Landesrecht. Die Pauschale für Praxisanleitung beträgt 5.866 Euro pro Auszubildendem und Ausbildungsjahr. Eine erneute Überprüfung der Arbeitgeberanteile und Personalnebenkosten ist vor Beginn des Schuljahres 2026/2027 vorgesehen.

Die Beitragsunterlagen stehen Ihnen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/grundlagen

www.aok.de/gp/ambulante-pflege/sgb-xi/ausbildungsverguetung

Dateianhänge

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