Die Richtlinien bestimmen das Verfahren zum Nachweis der tatsächlichen Bezahlung der bei der Pflegesatzvereinbarung (stationär) bzw. der
Vergütungsvereinbarung (ambulant) zugrunde gelegten Gehälter bzw. Entlohnung an die Beschäftigten einer Pflegeeinrichtung.
Der Träger einer Pflegeeinrichtung hat die bei der Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarung zugrunde gelegte Bezahlung jederzeit einzuhalten und auf Verlangen einer Vertragspartei nachzuweisen.
Nachweiszeitraum: Das Nachweisverlangen kann sich auf den laufenden und/oder auf den zuletzt vergangenen Vergütungszeitraum, längstens aber auf die
vergangenen 24 abgeschlossenen Monate vor Zugang des Verlangens, beziehen.