Die Richtlinien regelt die Aufgaben und Qualifikationen von zusätzlich in stationären Pflegeeinrichtungen einzusetzenden Betreuungskräften im Rahmen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI.
Bund Richtlinien nach § 53b SGB XI
01.11.2024 Aktualisiert
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