Der Rahmenvertrag nach § 132 SGB V ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege und anderen ambulanten medizinischen Leistungen regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.
Der Rahmenvertrag nach §132 SGB V für die häusliche Krankenpflege in Bundesland Thüringen wurde im Jahr 2010 geschlossen und zuletzt im Jahr 2013 angepasst.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:
- Beitrittsvereinbarung
- Beitrittserklärung
- Nachweis eingesetztes Personal RV HKP
- Leistungsverzeichnis
- Erhebungsbogen Fortbildung
- Protokollnotitz zum Rahmenvertrag
- Rahmenvertrag IKK, BKK, Knappschaft