Hamburg Rahmenvertrag über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege

Rahmenvertrag gemäß § 132a Abs. 4 SGB V über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege vom 01.04.2024

06.11.2024 Aktualisiert

Der Rahmenvertrag nach § 132 SGB V ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege und anderen ambulanten medizinischen Leistungen regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.

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ÖffentlichambulantExistenzgründungLeistungsrechtPsychiatrische Hauskrankenpflege

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