Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.
Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die vollstationäre Pflege in Thüringen wurde im Jahr 1998 geschlossen und zuletzt im Jahr 2023 ergänzt.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:
- 1. Nachtrag zum Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege
- 2. Änderung zum Rahmenvertrag § 75 SGB XI
- 2. Nachtrag zum Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege
- 3. Nachtrag zum Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege
- 4. & 5. Nachtrag zum Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege