Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.
Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die teilstationäre Pflege in Brandenburg wurde im Jahr 2015 geschlossen und zuletzt im Jahr 2022 ergänzt.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlage und Festlegungen:
Anlage 1 zum Rahmenvertrag teilstationär ab 01.01.2017
Erste Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag teilstationär ab 01.05.2022
Die letzten Änderungen betreffen Regelungen zur Personalbemessung und zur Anrechnung von Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz.