Berlin Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI Berlin teilstationär

Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung sicherzustellen.

29.07.2024 Aktualisiert

Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich. 

 

Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die teilstationäre Pflege in Berlin wurde im Jahr 2013 geschlossen und zuletzt im Jahr 2021 ergänzt.

 

Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen und Ergänzungsvereinbarungen:

  • Anlage 1: Personal

  • Anlage 2: Gesamtrechnung

  • Anlage 3: Rahmenleistungsbeschreibung für gerontopsychiatrische Tagespflegeeinrichtungen

  • Erste Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag teilstationär im Land Berlin ab 01.01.2017

  • Zweite Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag teilstationär im Land Berlin ab 01.04.2021

Die letzten Änderungen betreffen Regelungen zur Personalbemessung und zur Anrechnung von Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz.

Dateianhänge

ÖffentlichteilstationärExistenzgründungLeistungsrechtPersonalQualitätVergütung

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