Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.
Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die teilstationäre Pflege in Bayern wurde im Jahr 20218 geschlossen.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:
- Anlage 1 Kostenaufteilungsblatt
- Anlage 2 Grundsatzpapier Öffnungszeiten
- Anlage 2a Antrag Änderung Öffnungszeiten
- Anlage 2b Mitteilung neuer Öffnungszeiten
- Anlage 3 Raumprogramm Seite 1
- Anlage 3 Raumprogramm Seite 2
- Anlage 3 Raumprogramm Seite 3
- Anlage 4 Trägererklärung
- Anlage 5 Formblatt Leistungsnachweis
- Anlage 6 Formblatt Personalabgleich
- Anlage 7 Fahrtkostenberechnungsmodell
Die letzten Änderungen betreffen:
Der aktuelle Rahmenvertrag gilt in seiner aktuellen Fassung.