Bayern Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI Bayern ambulant

Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung sicherzustellen.

08.10.2024 Aktualisiert

Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.  

Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die ambulante Pflege in Bayern wurde im Jahr 1995 geschlossen und zuletzt im Jahr 2021 ergänzt. 

Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Protokollnotiz:

  • Protokollnotiz vom 18.11.2021 zum bayerischen Rahmenvertrag gemäß §75 Abs. 1 SGB XI für den Bereich ambulante Pflege.

Die letzten Änderungen betreffen:
Der Rahmenvertrag von 1995 wurde im Jahr 1998 gekündigt, wird jedoch von allen Beteiligten weiterhin anerkannt und angewendet.

Dateianhänge

ÖffentlichambulantExistenzgründungLeistungsrechtPersonalQualitätVergütung

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