Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.
Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die vollstationäre Pflege/ Kurzzeitpflege in Bayern wurde im Jahr 2013 geschlossen und zuletzt im Jahr 2023 ergänzt.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Ergänzungsvereinbarungen und Protokollnotizen:
- Nachtrag zum Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege in Bayern gemäß § 75 SGB XI ab 01.03.2013 zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI
- Protokollnotiz vom 18.04.2023 zum Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege in Bayern gemäß § 75 SGB XI ab 01.03.2013
Die letzten Änderungen betreffen:
Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens hat in Bayern mittels der Erarbeitung des Nachtrags für den Rahmenvertrag im Jahr 2023 stattgefunden.